Logo ziviler-ungehorsam.at

Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!
WillkommenUnsere Welt verstehenFreie (?) MedienQuantenphysik & SpiritualitätWas kannst DU tun?Veranstaltungen & Termine

Anfragen laut österreichischem Auskunftspflichtgesetz

Wir haben (glücklicher Weise) auch viele Rechte in diesem Land, die wir aber oft viel zu wenig nutzen!

Eines dieser Rechte ist das Recht, von einer öffentlichen Stelle auf eine beliebige Frage Auskunft zu bekommen.

Dieses Recht ist im Auskunftspflichtgesetz geregelt und wir erklären Dir im Folgenden die wichtigsten Punkte, die Du dazu wissen solltest.

Weiters haben wir Dir auch ein aktuelles Beispiel einer Anfrage Online gestellt, damit Du siehst, wie so eine Anfrage erfolgen und ablaufen kann.

Nach dem Auskunftspflichtgesetz (Österreichisches Bundesgesetz vom 15. Mai 1987 über die Auskunftspflicht der Verwaltung des Bundes) sind alle Organe des Bundes Österreich verpflichtet, schriftlich, mündlich oder telefonisch Auskunft zu erteilen.

Die Auskunft kann nur bei mutwilligen Anfragen oder wenn der Auskunft eine Verschwiegenheitspflicht entgegensteht oder wenn dadurch das Amt in der Ausübung seiner Pflichten behindert wird, verweigert werden (§ 1 und 2 Auskunftspflichtgesetz).

Die Auskunft hat ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch innerhalb von acht Wochen zu erfolgen. Bei einem Aufschub ist der Fragesteller zu verständigen (§ 3 Auskunftspflichtgesetz).

Den vollständigen Gesetzestext findest Du ⇗ HIER.

Zusätzlich gibt es noch für jedes Bundesland ein eigenes Auskunftspflichtgesetz.

In anderen Staaten wird diese Transparenz durch Informationsfreiheitsgesetze bzw. das Öffentlichkeitsprinzip erreicht.

Übrigens: Es reicht vollkommen aus, wenn Du Deine Anfrage per E-Mail an die zuständige Stelle einzureichst.

Dieses Gesetz, das ja dazu dient die Vorgänge im Staat transparent zu machen, sollten wir nutzen.

Wir sollten es nutzen, um Vorgänge oder Entscheidungen zu hinterfragen, die wir nicht verstehen oder die unserer Meinung nach in die falsche Richtung gehen.

Hier ein Beispiel einer Anfrage, die wir bereits auf Basis des Auskunftspflichtsgesetzes an mehrere Stellen der Österreichischen Bundesregierung gestellt haben.

Anfrage von Thomas Prückler (gemäß Auskunftspflichtgesetz)
anlässlich der Übernahme sämtlicher Kosten für die Sicherheitsmaßnahmen
für die Bilderberg Konferenz 2015 in Tefls-Buchen (Tirol) durch die Republik Österreich

Hintergrundinformation zu dieser Anfrage:

Von 10. bis 14. Juni 2015 hat im ⇗ ***** Interalpen Hotel Tyrol in Buchen bei Telfs (Tirol) die ⇗ Bilderberg - Konferenz stattgefunden.

Die Bilderberg - Konferenz ist ein jährlich stattfindendes (ehemals Geheim-) Treffen (jetzt sind 'nur mehr' die Tagungsthemen und eventuelle Ergebnisse geheim) von sehr einflußreichen Personen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Hochadel, Banken, Geheimdiensten, Militär, & Medien.

Hier der Link zur ⇗ Offiziellen Homepage der Bilderberg Meetings (Engisch).

Und hier noch die ofizielle ⇗ Teilnehmerliste für das Bildeberg - Treffen 2015 in Tirol. Die österreichsichen Teilnehmer haben wir mit rot hervorgehoben, andere wichtige und bekannte Persönlichkeiten mit blau markiert. Das Original dieser Teilnehmerliste findest Du ⇗ HIER.

Wenn Du DIr diese Liste durchliest, dann wirst Du sehen, dass das damals ein wirklich hochkarätig besetztes Treffen war, in dem die Teilnehmer sich sicher nicht nur darüber unterhalten haben, wie die aktuellen Fußballergebnisse zu bewerten sind ...

Der Hauptgrund meiner Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz war nun die Tatsache, dass die Republik Österreich (und damit wir Steuerzahler) sämtliche Kosten (!!!) für die Sicherheitsmaßnahmen dieses Treffens zu bezahlen hatte.

Hast Du das gewußt? Du hast das alles bezahlt ... mit Deinen Steuergeldern!

Die Sicherheitsmaßnahmen für ein privates (!!!) Treffen von einflussreichen Persönlichkeiten mit geheimen (!!!) Inhalt..

Was können wir tun in so einem Fall? Zuerst einmal Fragen stellen!

Und hier nun der Schriftverkehr mit den einzelnen Stellen:

Bundesministerium für Inneres:

⇗ 23. April 2015 - Anfrage an das Bundesministeruim für Inneres
⇗ 17. Juni 2015 - Antwort des Bundesministeruim für Inneres
⇗ 22. Jänner 2016 - Ergänzende Anfrage an das Bundesministeruim für Inneres
Antwort noch ausständig (die Frist von 8 Wochen endet am 8. März 2016)

Bundeskanzleramt:

⇗ 23. April 2015 - Anfrage an das Bundeskanzleramt
⇗ 27. April 2015 - Antwort des Bundeskanzleramtes
⇗ 10. Juni 2015 - Ergänzende Anfrage an das Bundeskanzleramt
⇗ 11. Juni 2015 - Antwort des Bundeskanzleramtes
⇗ 16. Juni 2015 - Ergänzende Anfrage an das Bundeskanzleramt
Wenn ich nichts übersehen habe, dann wurde dieses Schreiben vom Bundeskanzleramt nicht mehr beantwortet.

Bundespräsident:

Leider ist die Anfrage an den Herrn Bundespräsidenten nicht mehr auffindbar.
Vom Inhalt ist sie aber sehr ähnlich den vorherigen Anfragen.
⇗ 15. Juni 2015 - Antwort der Präsidentschaftskanzlei
⇗ 16. Juni 2015 - Ergänzende Anfrage an Bundespräsident Dr. Heinz Fischer
⇗ 23. Juni 2015 - Antwort der Präsidentschaftskanzlei auf die ergänzende Anfrage

Bundesministerium für Landesverteidigung (Bundesheer):

⇗ 23. April 2015 - Anfrage an das Bundesministeruim für Landesverteidigung
⇗ 28. April 2015 - Antwort des Bundesministeruims für Landesverteidigung
⇗ 16. Juni 2015 - Ergänzende Anfrage an das Bundesministeruim für Landesverteidigung
⇗ 29. Juni 2015 - Antwort des Bundesministeruims für Landesverteidigung auf die ergänzende Anfrage

Rechnungshof:

⇗ 16. Juni 2015 - Anfrage an den Rechnungshof
⇗ 8. Juli 2015 - Antwort vom Rechnungshof

Zusammenfassung / Conclusio:

Kurzanalyse dieser spezielle Anfrage:

Von allen genannten Stellen (mit Ausnahme des letzten Schreibens an das Bundeskanzleramt) wurden alle Anfrage binnen der im Gesetz vorgeschriebenen Frist von 8 Wochen beantwortet. Die Antwort des Innenministeriums (die wichtigste und auch inhaltsreichste) ist erst wenige Tage vor Ablauf der Frist eingetroffen, aber ebenfalls innerhalb der vorgeschriebenen 8 Wochen. Also , das funktioniert!

Von den meisten Stellen (insbesondere dem Bundeskanzleramt, der Kanzlei des Bundespräsidenten, dem Bundesministerium für Landesverteidigung sowie dem Rechnungshof) habe ich (zumindest im ersten Schreiben) entweder nur sehr wage und unklare Auskünfte erhalten oder es wurde auf die in der Anfrage enthaltenen Frage überhaupt nicht eingegangen. Erst im Nachhaken (siehe ergänzende Anfragen) und nochmaligem Stellen der Fragen, wurde diese dann konkreter beantwortet.

► Lediglich das Bundesministerium für Inneres hat in der ersten Antwort sofort alle Fragen (so weit möglich) umfassend beantwortet. Diese Antworten machen noch ein weiteres Nachfragen erforderlich. Diese ⇗ Anfrage läuft gerade, die Frist von 8 Wochen endet am 8. März 2016.

Welche Erkenntnisse haben wir nun aus diesen Anfragen gewonnen?

► Wir haben erfahren, dass Bundespräsident Dr. Fischer Teilnehmer dieser Veranstaltung war (was ausgesprochen bemerkens- und beachtenswert ist und zum Zeitpunkt der ersten Anfragen noch keinesfalls klar war).

► Uns wurde durch das Bundeskanzleramt bestätigt, dass (Zitat) 'eine Teilnahme prinzipiell als Privatperson erfolgt'

► Wir haben erfahren, dass nur die Luftraumüberwachung durch das Bundesheer rund € 545.000,-- gekostet hat.

► Uns wurde mitgeteilt, dass wir Steuerzahler deshalb sämtliche Kosten für die Sicherheitsmaßnahmen für dieses Treffen berappen dürfen, weil soganannte 'Völkerrechtssuspekte' (das sind durch völkerrechtliche Verpflichtungen zu schützende Personen) bei diesem Treffen anwesend waren.

► Und wir haben auch erfahren, dass wir sehr häufig ein sehr höfliches Antwortschreiben zurück beklommen, jedoch (wie das auch in der 'hohen' Politik gang und gäbe ist) ohne allzugroßen Inhalt. Konsequentes Nachhaken und weiteres Nachfragen (oftmals auch das Wiederholen derselben Frage) hilft da meist weiter - und man bekommt dann immer auch ein Schreiben von der nächst höheren Stelle zurück ... mal beobachten ... interessant!

Ist eine Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz jetzt ein wirksames Mittel, um in diesem System etwas zu bewegen?:

► Wir sind der Meinung: Ja, durchaus!

► Es kann zwar durch aus mühsam werden, all diese Schreiben in seiner kostbaren Freizeit zu verfassen, doch bewirkt es sicherlich etwas, wenn sich 'die Behörde' bzw. 'der Staat' sich kontrolliert fühlt.

► Eines ist klar: Je mehr Fachwissen der Anfragende besitzt, desto zielgerichteter können die Anfragen gestellt werden und desto besser kann auch auf Antworten reagiert werden, die entweder ausweichend formuliert sind oder überhaupt mangelhaft sind.

► Abschließend werden wir das Gefühl nicht los, dass (insbesondere mit der Antwort des Innenministeriums) alles unternommen wurde, um argumentieren zu können, warum man ja verpflichtet war, dieses Treffen umfassend zu schützen (weil eben einige 'Völkerrechtssuspekte' bei diesem Treffen anwesend waren).

► Wenn man seitens der Republik Österreich den Schutz geringer hätte durchführen wollen, dann hätte es da (zumindest aus unserem Gefühl heraus) durchaus Möglichkeiten gegeben.

► Es bleibt der fahle Nachgeschmack, dass im Juni 2015 ein privates (!!!) Treffen einiger Eliten beschützt wurde (vor wem eigenlich?), für das wir die Sicherheit bezahlen mussten und bis heute nicht wissen, was dort besprochen oder für welche Entwicklungen dort vielelicht sogar der Weg geebnet wurde.

► Damit diese fahle Nachgeschmeck nicht bestehen bleibt, haben wir, wie bereits erwähnt, soeben eine ⇗ neue Anfrage laut dem Auskunftspflichtgesetz auf den Weg gebracht.

Über das Ergebnis werden wir an dieser Stelle und in unseren Newslettern berichten. Falls Du noch nicht angemelkdet bist, dann kannst Du Dich ⇗ HIER anmelden.

Vielen Dank für Dein Interesse und Dein Engagement!

Das Team von Wahrheitsbewegung.eu

[ Kontakt ] [ Sitemap ] [ Impressum ] [ AGB ] [ Datenschutz ]

© 2024 ziviler-ungehorsam.at. Alle Rechte vorbehalten.